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Autokaufvertrag

Wenn ein Auto bei einem professionellen Händler gekauft wird, dann hat das Autohaus einen passenden Autokaufvertrag vorliegen. Trotzdem lohnt es sich auf jeden Fall, sich ein bisschen besser auszukennen, bevor ein Vertrag unterschrieben wird. Bei privaten Verkäufen gelten andere Regeln als bei gewerblichen Verkäufen. In einigen Fällen wird im privaten Bereich der Autokaufvertrag komplett weggelassen, was aber nicht zu empfehlen ist.

In einem Autokaufvertrag sollten die rechtlichen Bedingungen für beide Seiten aufgeführt sein. Sehr wichtig für den Käufer ist die Garantie. Auch sollte das tatsächliche Zubehör vermerkt sein. Ebenfalls von großer Wichtigkeit für den Autokauf-Vertrag ist, dass eine Notiz eingefügt ist, die besagt, dass der Wagen in der Vorbesitzerzeit keine Unfallschäden oder sonstige große Beeinträchtigungen erlitten hat. Bereits bekannte Schäden müssen aufgeführt werden. Wichtig sind natürlich auch die kompletten Kontaktdaten des Käufers und des Verkäufers. Wichtig für den Verkäufer ist die Klausel, dass der Käufer das Fahrzeug innerhalb einer Woche ummeldet.

Die Sachmängelhaftung ist bei Autokäufen immer ein sehr wichtiger Punkt. Wenn das Auto von einer Privatperson gekauft wird, dann wird in dem Autokaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Der Verkäufer kann im Schadensfall dann nur noch bei nachgewiesener Täuschung haftbar gemacht werden. In einem Autokaufvertrag mit einem Händler darf die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall beträgt die Haftungszeit mindestens ein Jahr.

Einen Autokauf-Vertrag gibt es auch kostenlos im Internet. Wichtig ist aber darauf zu achten, dass der Autokaufvertrag mit einem Anwalt entwickelt wurde und nicht zu alt ist. Zusammengefasst regelt ein Autokaufvertrag folgende Punkte: die Zahlungsmodalitäten, den Eigentumsvorbehalt, den Haftungsausschluss, die Gewährleistung und die Garantie.

Wenn ein Autokaufvertrag bei einem Händler unterschrieben wurde, dann kann der Händler im Falle des Rücktritts durch den Käufer bis zu zehn Prozent der Kaufsumme zurückfordern. Dem Käufer wird aber das Recht eingeräumt, den niedrigeren Schaden nachzuweisen. Der Autokauf-Vertrag wird rechtskräftig, wenn die Willenserklärungen beider Seiten vorliegen. Die Pflicht des Verkäufers ist es, das Auto zu dem festgelegten Zeitpunkt ordnungsgemäß zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis fristgemäß zu zahlen. Ein Autokaufvertrag informiert auch darüber, ob das Fahrzeug mit einem originalen, einem Austausch- oder einem gebrauchten Ersatzmotor ausgestattet ist.