Anfangskapital
Der Begriff des Anfangskapitals bezeichnet im Allgemeinen das Kapital, also die finanzielle Voraussetzung, welches einer Person oder einem Unternehmen zur Verfügung steht, um eine bestimmte vorgesehene Tätigkeit oder Handlung ausführen zu können. Das Anfangskapital eines Kreditinstitutes oder von Verwaltungsgesellschaften ist der Aufsichtsbehörde der Europäischen Union nachzuweisen, um eine Zulassung zu erhalten. Nach der Richtlinie 85/611/ EWG der Europäischen Union ist für Verwaltungsgesellschaften ein Anfangskapital beziehungsweise Mindestkapital von 125.000 Euro vorgeschrieben sowie weitere Eigenmittel, die sich an einer weiteren Geschäftsentwicklung orientieren. Kapitalanlagegesellschaften, die in Deutschland ihren Sitz haben, müssen wegen der damit verbundenen Kreditinstitutseigenschaft wenigstens 730.000 Euro Anfangskapital vorweisen.
Das Anfangskapital ist bei der Gründung von Unternehmen von Bedeutung, da es diese in meisten Fällen erst handlungsfähig macht. Bei Unternehmen nennt man dieses Kapital auch Startkapital. Das Anfangskapital kann sowohl aus Eigenmitteln als auch aus Fremdkapital (Kapital von Banken oder Investoren) bestehen. Für Unternehmen halten zahlreiche Datenbanken vom Staat und weiteren Gesellschaften private Investoren bereit, die sich an neuen guten Ideen beteiligen wollen. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft enthält eine Übersicht aller Förderprogramme des Bundes, die sogenannten ERP-Programme sowie weitere deutsche Wirtschaftsfonds und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten. Die Europäische Union unterstützt mit umfangreichen Förderprogrammen eine Kapitalausstattung, die von Jungunternehmen in Anspruch genommen werden können. Es gibt sogar einmalige Starthilfen für Unternehmen, die von diesen nicht zurückgezahlt werden müssen. Anfangskapital und Hilfen zur Finanzierung werden von der Europäischen Union in den meisten Bereichen von Wissenschaft und Wirtschaft sowie Sozial- und Gesundheitswesen gefördert. In Deutschland gibt es daneben umfangreiche finanzielle Unterstützungen für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer. Damit ein Anfangskapital einen funktionierenden Wirtschaftsbetrieb ermöglichen kann, muss es in entsprechender Höhe beim Unternehmen vorliegen. Die finanziellen Möglichkeiten zur Förderung eines ausreichenden Anfangskapitals reichen vom Existenzgründerzuschuss einer sogenannten Ich-AG über die ERP-Fonds des Staates bis zu den verschiedenen Programmen der Europäischen Union.
Franchising wird als weitere Möglichkeit gesehen, auf indirektem Wege Anfangskapital zu nutzen. Der Unternehmer arbeitet selbstständig und nutzt als Anfangskapital Erfahrung und Struktur der Franchise-Geber und indirekt auch dessen Grundkapital. Für die Zinsberechnung von Kapitalanlagen von Personen wird ein Anfangskapital zugrunde gelegt. Das kann die Festgeldanlage oder der Sparplan sein, bei dem zum Beispiel der Zins für die Anlage von 10.000 Euro oder von Teilen für ein Jahr errechnet wird.