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Abgasmessung

Die per Gesetz verpflichtende Abgasmessung muss durchgeführt werden, um die in die Atmosphäre abgelassenen Schadstoffe und die durch das warme Abgas verloren gegangene Heizenergie zu bestimmen. Hierbei geht es um das Ziel, die Erdatmosphäre nicht unnötig mit Schadstoffen zu belasten und Energie nicht zu verschwenden. Die vorgeschriebenen Schadstoffmengen und Energieverluste dürfen ein bestimmtes Maximum nicht überschreiten. Die zu erfassenden Messwerte sind die Abgaskomponenten von Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Sauerstoff und Schwefeldioxid. Zusätzlich geht es um Ölderivate und Rußzahl bei Ölheizungen und Abgastemperatur, Verbrennungslufttemperatur, Luftüberschusszahl, und Taupunkttemperatur einschließlich Schornsteinzug. Dabei wird durch den Abgasverlust der prozentuale Verlust der Leistung der Heiz-Nennwärme durch das Abgas aufgezeigt. Je geringer die entsprechende Temperatur und je höher der CO2-Gehalt der Abgase, desto kleiner ist der Abgasverlust. Erfüllen müssen die Abgase dabei die Vorgaben der 1.BIMSCHV, beruhend auf BImSchG. Sollten die Emissionen als auch der Abgasverlust die Anforderungen erfüllen, so bestätigt dies der Schornsteinfeger dem Immobilieneigentümer mit einer Messbescheinigung.